Betriebsaufgabe & Firmenlöschung

Kanzlei Fachgebiete Betriebsaufgabe

Betriebsaufgabe & Firmenlöschung

Vom Auflösungsbeschluss bis zur Löschung aus dem Handelsregister – wir führen Unternehmen durch jede Phase der Liquidation, rechtlich sicher und steuerlich abgestimmt.

Wenn ein Unternehmen endet.

Nicht jede Firma muss in Insolvenz geraten. Viele Unternehmen werden aus wirtschaftlichen, persönlichen oder strategischen Gründen geordnet abgewickelt – und genau hier liegt unser Schwerpunkt. Wir begleiten Gesellschafter und Geschäftsführer von der ersten Überlegung bis zur endgültigen Löschung beim Registergericht.

Eine saubere Liquidation schützt vor späteren persönlichen Haftungsrisiken der Geschäftsführer, sichert steuerliche Vorteile und sorgt dafür, dass keine offenen Verbindlichkeiten zurückbleiben. Das Verfahren ist formal anspruchsvoll – mit der richtigen Begleitung aber gut planbar.

Was wir für Sie übernehmen.

  • Vorbereitung und Beurkundung des Auflösungsbeschlusses
  • Anmeldung der Auflösung beim Handelsregister
  • Bestellung und Begleitung des Liquidators
  • Gläubigeraufruf und Überwachung des Sperrjahres (§ 73 GmbHG)
  • Abwicklung laufender Geschäfte und Verträge
  • Erstellung von Eröffnungs-, Liquidations- und Schlussbilanz
  • Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Gesellschafter
  • Anmeldung der Löschung beim Handelsregister
  • Archivierung der Geschäftsunterlagen gemäß § 257 HGB

Für welche Gesellschaftsformen wir tätig werden.

Wir betreuen die Abwicklung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) sowie Einzelunternehmen und eingetragenen Kaufleuten. Auch bei der Auflösung von Konzernstrukturen und Holdinggesellschaften haben wir umfangreiche Erfahrung – etwa bei der Liquidation von Tochtergesellschaften nach Verkauf eines Geschäftsbereichs.

Worauf wir besonders achten.

Bei jeder Liquidation gibt es Stellschrauben, die über tausende Euro Differenz entscheiden können – etwa der Zeitpunkt der Schlussbilanz, die Behandlung stiller Reserven oder die Auskehr von Gesellschafterdarlehen. Wir denken steuerlich und gesellschaftsrechtlich zusammen und arbeiten dabei eng mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Der Weg zur Löschung

Die vier Phasen einer GmbH-Liquidation.

01

Auflösung

Gesellschafterbeschluss zur Auflösung, notarielle Beurkundung, Anmeldung beim Handelsregister und Bestellung des Liquidators.

02

Sperrjahr

Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger und mindestens zwölf Monate Wartefrist für die Anmeldung von Forderungen.

03

Abwicklung

Verkauf des Vermögens, Befriedigung der Gläubiger, Erstellung von Liquidations- und Schlussbilanz.

04

Löschung

Verteilung des Restvermögens an die Gesellschafter und Anmeldung der Löschung beim Handelsregister.

Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen.

Die ersten Schritte einer Liquidation legen den Rahmen für die gesamte Abwicklung. Wir erläutern Ihnen Ihre Optionen – vertraulich und ohne Verpflichtung.

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